Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Die Allgemeinen Geschäfts- , bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.

Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung zu der Veranstaltung „CONTITEL“ und die Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.
Vertragspartner sind der angemeldete Teilnehmer und Zackenberg e. V..

§ 2 Regelwerk

Der Charakterbogen hat dem Live Adventure-Regelwerk zu entsprechen (vgl. Basisregelwerk v1.2, S. 42).
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustande kommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

§ 3 Sicherheit

Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Orga hierzu weitere Auskünfte erteilen.
Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Geländewanderungen, auch in der Nacht; Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).
Die Orga behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen der Orga in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.
Das Mitbringen von Haustieren oder Tieren jeglicher Art ist nur in Absprache mit dem Veranstalter gestattet.

§ 4 Haftung

Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Die Orga haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen- Privat- Haftpflichtversicherung wird grundsätzlich empfohlen und wird daher vorausgesetzt.
Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Orga oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Minderjährige Teilnehmer können an dieser Veranstaltung in Begleitung von Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Die Orga übernimmt hierbei keine Haftung für Beschädigungen durch der Orga fremde Dritte. Der Parkplatz ist nicht überbewacht. Für Diebstahl wird nicht gehaftet.

§ 5 Urheberrecht an Aufzeichnungen

Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen.
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.

§ 6 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar außer mit Rücksprache der Orga.

Bei Rücktritt eines Teilnehmers nach Vertragsschluss, kann der Teilnehmer selbstständig eine Ersatzpersonen vorschlagen. Über Annahme dieser entscheidet die Orga.

§ 7 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

Ist der Teilnehmerbeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist die Orga berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 7 Tage betragen.
Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 8 Sonstiges

Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen, Widerrufe und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Orga. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Letzte Aktualisierung: 01.09.2018